Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie.
Das Gesetz regelt den Schutz hinweisgebender Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestellen weitergeben möchten. Es verbietet jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern.
Sollten Sie anonym einen gesetzwidrigen Vorgang melden wollen, können Sie dies anonym tun, in dem Sie auf untenstehendes Bild klicken. Unter der Rubrik "Einen Bericht abgeben" können Sie alle weiteren Informationen entnehmen.