Zudem werden Jugendliche auf Nachfrage überregionaler Jugendämter wie Dortmund und Köln betreut. "Weitere unserer Einrichtungen der Erziehungshilfe in der Diözese sind derzeit damit beschäftigt, Plätze in eigenen Gruppen oder eingestreut in bestehende Gruppen zu schaffen," sagt Marion Schulte, Referentin im Diözesancaritasverband Münster. Seit März bereiten sie sich in einer speziellen Fortbildungsreihe in Kooperation mit dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) unter anderem auf die besonderen ausländerrechtlichen Fragestellungen vor.
Fast ein Drittel der Gesamtzahl hat das Anna-Stift in Goch aufgenommen, das auch in einer ersten Clearing-Stelle die speziellen Erfordernisse in der Begleitung der jungen Flüchtlinge erkundet hat. Schwerpunkte sind darüber hinaus die Kinder- und Jugendhilfe Werne und das Alexianer Martini-Stift in Nottuln. Weitere Jugendliche haben in Duisburg, Münster, Rheine, Wachtendonk, Wesel, Kleve, Dülmen und Oer-Erkenschwick Zuflucht gefunden.
Flüchtlinge fallen ebenso wie deutsche Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren unter das Jugendhilferecht. Damit erhalten sie einen Vormund und können mindestens bis zur Volljährigkeit in einer Einrichtung bleiben. In der Regel kommen sie zunächst in eine Clearingstelle, um die zu klären, in welchem Umfang sie Betreuung benötigen und welche weiteren Perspektiven entwickelt werden können.
Ab 1. Januar 2016 sollen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wie die erwachsenen Asylbewerber nach dem Königsteiner Schlüssel über das ganze Land verteilt werden. Die entsprechenden Regelungen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
096-2014 (hgw) 16. September 2015