"Ein menschenwürdiges Existenzminimum muss
für alle Menschen gesichert sein", fordert Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann.
Problematisch bleibt trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in 2012 die gesundheitliche
Versorgung. Nur im Notfall stehen Asylbewerbern Leistungen zu. Daran will auch
der heute im Kabinett vorliegende Referentenentwurf zur Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetz
nichts ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut zwei Jahren festgestellt, dass die geringeren
Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig sind. Die Richter haben
in ihrem Urteil ein menschenwürdiges Existenzminimum de niert. Dies könne nicht migrationspolitisch
in Frage gestellt werden, so Kessmann. Es gelte für alle existenzsichernden
Leistungen und somit auch für die gesundheitliche Versorgung.
Wenn die Bundesregierung nicht bereit sei, das Asylbewerbergesetz mit seinen Diskriminierung
abzuschaffen, "dann müssen zumindest die Regelungen für die Gesundheitsversorgung
dringend verbessert werden", sagt Kessmann.
Die Caritas fordert seit Jahren die Absicherung der Flüchtlinge nach den auch für deutsche
Staatsbürger geltenden Regelungen. Das würde auch die Zugangshürden zum Gesundheitssystem
für Asylsuchende, geduldete Flüchtlinge und Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus
abbauen, so Kessmann.
Pressemitteilung
Caritas: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
Erschienen am:
27.08.2014
Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
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Beschreibung