Das sind die zwei wesentlichen Ergebnisse der ersten Studie zum "Social Return on Investment (SROI)" in der Hospizarbeit, die heute (9. November) vorgestellt wurde. "Wir wollten die Wirkung unserer Arbeit im Verhältnis zu seiner Finanzierung überprüfen", erklärte der Geschäftsführer des Johannes-Hospiz, Ludger Prinz. Die Studie zeige, dass "die menschliche Zuwendung und professionelle Begleitung im Hospiz die beabsichtigte Wirkung zeigt und finanzierbar ist."
Zwar erscheint der Pflegesatz von 229 Euro pro Tag auf den ersten Blick hoch, aber wenn die "Rückflüsse" in die öffentlichen Kassen in Form von Steuern und Sozialabgaben gegengerechnet und die Spendeneinnahmen berücksichtigt werden, bleiben davon nur 86 Euro übrig. Die Nettokosten einer spezialisierten Palliativversorgung zu Hause oder im Pflegeheim liegen dagegen nach Berechnungen des Nürnberger Instituts xit um zehn Euro höher bei 96 Euro pro Tag.
Bestätigt fühlt sich das Johannes-Hospiz in seiner Arbeit auch durch das Urteil der Gäste und ihrer Angehörigen. Beide zeigen sich zu 80 Prozent sehr zufrieden. Die Bewohner erleben das Haus als einen Ort, an dem auch freudige Momente erlebt werden. Für die Angehörigen ist es eine unersetzliche Stütze in einer schwierigen Lebensphase.
Für Ludger Prinz unterstreichen diese Ergebnisse die Bedeutung des neuen Gesetzes zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung, das am vergangenen Donnerstag im Bundestag verabschiedet worden ist. Sterbebegleitung wird danach ein ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Pflegeversicherung.
Das 1999 gegründete Johannes-Hospiz bietet zehn Plätze für Bewohner, um die sich 24 haupt- und zwölf nebenamtliche Mitarbeiter sowie 60 Ehrenamtliche kümmern. Im ambulanten Hospiz koordinieren zwei hauptamtliche Mitarbeiterinnen weitere 45 ehrenamtliche Sterbebegleiter. Insgesamt sind bislang 1.377 Sterbende, deren Angehörige und Freunde begleitet worden. Da die Kosten nur teilweise von Kranken- und Pflegekasse übernommen werden, werden pro Jahr 350.000 Euro an Spenden benötigt.
111/2015 (hgw) 9. November 2015