Das Unverständnis über die weiterhin starken Einschränkungen auf der einen Seite und den weitgehenden allgemeinen Lockerungen auf der anderen Seite, kann Wittland nachvollziehen: "Es löst aber nicht unser Dilemma". Nach wie vor bleiben die Bewohner in den Altenheimen besonders gefährdet und die Heimleitungen verantwortlich, wenn das Corona-Virus einen Weg hinein findet.
"Wir wissen darum, wie wichtig Kontakte zwischen Bewohnern undAngehörigen für das seelische und damit auch körperliche Wohlbefinden der Bewohner sind," sagt Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Deswegen hätten viele Einrichtungen gleich vom ersten Tag der Schließung Mitte März nach neuen Wegen gesucht, dies coronagerecht zu ermöglichen. "Auch jetzt sehen wir ein großes Bemühen um möglichst viel Kontakt", so Kessmann. Aber letztlich bleibe es weiterhin ein Balanceakt zwischen dem Kontaktbedürfnis des Einzelnen und dem Schutzauftrag für alle Bewohner eines Heims.
Was es bedeutet, wenn es doch zu einer Infektion kommt, hat Matthias Wittland in den vergangenen Monaten erlebt. 13 Bewohner und zehn Mitarbeiterinnen im City-Wohnpark in Gronau, eine von sechs Einrichtungen des Verbandes, hatten sich insgesamt infiziert, drei Bewohnerinnen verstarben mit Covid-19. In der Diözese Münster waren 33 von 205 Altenheimen betroffen.
Aus gutem Grund hielten sich die Heime deshalb an die in der Corona-Schutzverordnung des Landes vorgegebenen Regelungen, erklärt Anne Eckert, Referatsleiterin Altenhilfe und Sozialstationen im Diözesancaritasverband Münster. Jedes Heim erarbeite daraus ein an die lokalen Bedingungen angepasstes Besuchskonzept, dass mit der Heimaufsicht abgestimmt werden müsse.
Allerdings gebe es auch in der Verordnung Widersprüche. "Ein Besuch im Heim ist schwieriger, als mit Bewohnern draußen spazieren zu gehen", erklärt Matthias Wittland. Beim Verlassen des Hauses, müsse lediglich unterschrieben werden, dass man sich an die Schutzregeln halte, aber eine Kontrolle sei natürlich nicht möglich. Neulich habe ein Bewohner mit einem Angehörigen den im Krankenhaus liegenden Bruder besucht. Das bleibe ohne Konsequenzen, andererseits müssten aus einer Klinik aufgenommene Bewohner erst einmal 14 Tage isoliert werden. Das Gleiche gelte für Gäste der Kurzzeitpflege.
Um den organisatorischen Aufwand der Besuche zu bewältigen, hat die Caritas Ahaus-Vreden in ihren Einrichtungen mittlerweile Mitarbeiter aus der Verwaltung für die Koordination abgestellt, berichtet Wittland: "Dann müssen andere Sachen eben mal liegen bleiben."
Unbefriedigend bleibt die Situation insgesamt für den Caritas-Vorstand. Können sich Angehörige und Heimleitungen über Besuche nicht einigen und eskaliert der Streit, rät er den Heimleitungen, auf die im Landesgesundheitsministerium dazu eingerichtete Schlichtungsstelle zu verweisen. Wobei die nicht einfach zu finden sei. Mit etwas Spürsinn könne man die Mailadresse dialogstelle@lbbp.nrw.de und die Telefonnummer 0211-855 4780 finden.
060-2020 (hgw) 19. Juni 2020