"Über Wasser halten können sich viele Betreuungsvereine nur noch, weil die Caritasverbände und Sozialdienste katholischer Frauen die Defizite aus Eigenmitteln auffangen", erklärt Ludger Schulten, der die 19 Betreuungsvereine im Diözesancaritasverband Münster begleitetet.
Sowohl die haupt- wie auch die ehrenamtlichen Betreuer vertreten vor allem psychisch kranke und lernbehinderte Menschen sowie Demenzerkrankte in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Die Betreuungsvereine, die in der Diözese Münster über 60 Vollzeitstellen verfügen, begleiten dafür 6.395 Ehrenamtlich. In den vergangenen fünf Jahren konnten sie deren Zahl um fast 19 Prozent steigern. Parallel dazu ist die Zahl der Betreuungen durch sie um über 16 Prozent auf 6.705 gestiegen. Hinzu kommen 2.403 Betreuungen, die die hauptamtlichen Mitarbeiter selbst führen, weil sie besonders schwierig sind oder noch kein Ehrenamtlicher dafür gefunden werden konnte.
Für die Gewinnung der Ehrenamtlichen hat das Land NRW in den vergangenen Jahren die Zuschüsse schrittweise angehoben. "Aber das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein", sagt Schulten. Probleme der Refinanzierung bekommen vor allem die Betreuungsvereine mit langjährigen Mitarbeitern. Die könnten zwar mit ihrem Erfahrungsschatz den zu Betreuenden gute Qualität bieten, seien aber teurer in den Personalkosten, so der Caritas-Referent.
Derzeit seien die Träger noch überwiegend bereit, Defizite auszugleichen, weil über eine Vergütungserhöhung diskutiert wird. Doch ob, wann und in welcher Höhe sie komme, sei derzeit noch unklar. "Da gibt es aber eine Grenze, lange halten die Betreuungsvereine nicht mehr durch", ist für Ludger Schulten klar. Einige wie der Sozialdienst Katholischer Männer im Kreis Warendorf oder der Caritasverband Recklinghausen haben schon aufgeben müssen. Das Ende würde teuer, allein wenn sie keine Freiwilligen mehr gewinnen und begleiten können: Bundesweit ersparen die ehrenamtlichen Betreuer jedes Jahr 1,5 Milliarden Euro. Die müssten zusätzlich aufgebracht werden für Berufsbetreuer.
072-2018 (hgw) 19. November 2018